In einer der letzten Compliance Kolumnen erfuhren wir, dass eine Risikoanalyse die Kenntnis und das Wissen gesetzes- und regelkonformen Verhaltens voraussetzt. Die Erfassung und Festlegung des eigentlichen Compliance-Bezugsstandards ist also eine wesentliche Grundlage für gesetzes- und regelkonformes Verhalten.
Weiterlesen ...Das Bundesministerium für Justiz legte den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vor. Dabei handelt es sich um das nun lange in Diskussion befindliche Verbandssanktionengesetz.
Weiterlesen ...Bei der Frage, ob die Einführung einer Betriebsvereinbarung in Bezug auf eine Richtlinie zur Korruptionsprävention, dem Compliance-Leitbild sowie eine mögliche Geschäftsordnung Compliance den Mitbestimmungsrechten des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) unterliegt, ist zu beachten, dass zwischen Teilen, die nicht der Mitbestimmung unterliegen und Teilen, die mitbestimmungspflichtig sind, unterschieden werden muss.
Weiterlesen ...Medizinproduktehersteller werden von medizinischen Einrichtungen häufig gebeten, das medizinische Personal während chirurgischer oder anderer medizinischer Behandlungen durch einen Medizinprodukteberater (MPB) als Vertreter des Unternehmens, im richtigen Umgang mit den Medizinprodukten des Unternehmens zu unterstützen.
Weiterlesen ...Diese compliance-sensiblen Themenbereiche stehen derzeit im Fokus. Danach sind Spenden nur mit Zuwendungsbescheinigung im Sinne des Steuerrechts („Spendenquittung“) zulässig und zudem thematisch lediglich zu wissenschaftlichen, mildtätigen oder Ausbildungszwecken.
Weiterlesen ...Auch ein Vertretungsarzt in einem MVZ unterliegt der Versicherungspflicht, beschloss das LSG Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 07.02.2020 – L 9 BA 92/18) in einer aktuellen Entscheidung.
Weiterlesen ...Bewegte, spannende Zeiten in der wir uns zurzeit befinden. Land auf und Land ab wird die allgemeine Bevölkerung beschworen, nicht in Panik zu verfallen, von Hamsterkäufen abzusehen, aber gleichwohl Menschenansammlungen zu meiden und die Basishygiene einzuhalten.
Weiterlesen ...Der BGH urteilte, dass angesichts der gewachsenen Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch bei Entscheidungen über sein Leben in Fällen des freiverantwortlichen Suizids der Arzt, der die Umstände kennt, nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen verpflichtet werden kann, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln. Vielmehr stellt sich sein Handeln insoweit als straflose Beihilfe zum eigenverantwortlichen Suizid des Patienten dar.
Weiterlesen ...In den vergangenen Kolumnen haben wir bereits erfahren, dass Compliance mehr ist als die Verabschiedung und Veröffentlichung einer Compliance-Richtlinie. Compliance ist auch mehr als bloße Anti-Korruption. Es gilt also die compliance-sensiblen Geschäftsbereich im Krankenhaus zu identifizieren und zu managen. Die Hygieneskandale der Vergangenheit zeigen dies allzu deutlich.
Weiterlesen ...Für den Fall einer Durchsuchung der Krankenhausräume sollten hausinterne Verhaltensregeln aufgestellt und die Mitarbeiter diesbezüglich entsprechend geschult worden sein, um vermeidbare und weitreichende Schäden zu vermeiden. Hierzu gehört, dass für den Fall einer Hausdurchsuchung ein konkreter Mitarbeiter und für den Fall seiner Verhinderung ein Vertreter bestimmt ist, der sich als Ansprechpartner für die Mitarbeiter der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zuständig zeigt.
Weiterlesen ...In der letzten Kolumne haben wir erfahren, was wir zu tun haben, um eine Krise zu vermeiden. Was ist aber in der Krise zu veranlassen? Krisen sind Ausnahmezustände. Außer für Menschen, die sich professionell täglich mit Krisen befassen, sind solche Extremsituationen manifeste Belastungen. Um hierbei dennoch besonnen und fehlerfrei agieren zu können, sind für die Verantwortlichen fünf erste Regeln von besonderer Bedeutung.
Weiterlesen ...Viele Unternehmen in der Gesundheitsbranche sind nicht wirklich auf den Ernstfall vorbereitet. Kennt das Management die Risiken des Betriebs? Oftmals. Aber hat es für jedes Risiko ein Krisenszenario entwickelt? Gibt es für jedes einen Aktionsplan? Ist die notwendige Krisenkommunikation vorab konzipiert? Werden diese Pläne auch in Übungen trainiert? Wurde in Simulationen gelernt, was einen sonst nachts vollends überrascht?
Weiterlesen ...In der 4. und 5. Kolumne haben wir mehr über das Verständnis von Compliance als Demming-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) innerhalb des Implementierungsprozesses erfahren. Dabei spielt der arbeitsrechtliche Bereich eine wichtige Rolle. Beschäftigt doch den Arbeitsgeber ständig die Frage, ob die Fülle an gesetzlichen Vorgaben im Gesundheitswesen von den Arbeitnehmern eingehalten werden.
Weiterlesen ...Ist eine eigene Compliance-Organisation wirklich notwendig? Die „Vogel-Strauß-Taktik“ ist in Sachen Compliance tatsächlich existenziell bedrohlich, wie die Skandale der jüngsten Vergangenheit in Sachen Sterilgut, Beschaffungsvorgänge, Heilmittelwerbung für Bluttests beweisen. Neben dem Reputationsverlust stehen Millionenschäden im Raum. Insoweit hat die Geschäftsführung aufgrund ihrer Gesamtverantwortlichkeit ein funktionierendes Compliance-System innerbetrieblich zu etablieren, um die Sicherheit des Unternehmens sowie die eigene zu gewährleisten.
Weiterlesen ...Ein Compliance-Management-System bietet sich zunächst an, dass zwischen Compliance-Kultur/Ziele, -Risiken, -Programm, -Organisation,- Kommunikation und letztlich Überwachung sowie Prüfung differenziert und damit einen sogenannten pdca-Zyklus (plan-do-check-act) abbildet. Compliance-Kultur ist die notwendige Voraussetzung für die Angemessenheit und Wirksamkeit eines CMS. Sie legt die Grundhaltung fest und ist die „Verhaltens-Klammer“ für ein ordnungsgemäßes Verhalten der Organe, Organmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter.
Weiterlesen ...In der ersten Kolumne zur Compliance erfuhren wir, dass Compliance die Summe aller Grundsätze und Maßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Verhaltens aller im Unternehmen tätigen Organe, Organmitglieder und Mitarbeiter im Hinblick auf gesetzliche, vertragliche und unternehmenseigene Regelungen (Quelle: Ziffer 2.6 IDW-PS-980) bezeichnet.
Weiterlesen ...Im Jahr 2017 schätzten 58,3% der Befragten die Bedeutung von Compliance-Management für Krankenhäuser als hoch ein, 37,5% maßen ihm eine mittlere und 4% eine niedrige Bedeutung zu. Die zukünftige Bedeutung von Compliance-Management für Krankenhäuser wurde mit 75% als hoch, mit 22,9% als mittel und lediglich mit 2,1% als niedrig eingeschätzt. Inzwischen wurden Anklagen gegen ehemalige Geschäftsführer von Kliniken wegen Compliance Verstößen erhoben.
Weiterlesen ...