Der BGH bestätigte die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 360 Tagessätzen
und ein Berufsverbot für die Dauer von fünf Jahren wegen Verstoßes gegen das „Take-Home-Verordnungsverfahren“, das es den Patienten ermöglicht, die für maximal eine Woche benötigten Substitutionsmittel in der Apotheke zu beziehen und eigenständig ohne weitere ärztliche Kontrolle einzunehmen.
BGH, Urteil vom 28.01.2014 - 1 StR 494/13
Praxishinweis: Nehmen Sie die nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Methadon, also die nicht ordnungsgemäße, nicht in der verordneten Dosis vorgenommene Einnahme bzw. den zusätzlichen Konsum unerlaubter Betäubungsmittel durch die Patienten nicht billigend in Kauf! Kontrollieren Sie Ihren Patienten und halten Sie während des Take-Home-Zeitraumes zum Patienten persönlichen Kontakt. Anderenfalls riskieren Sie eine unerlaubte und damit strafbare Verschreibungen von Betäubungsmitteln.