Das Landgericht München hat erstmals den Geschäftsleiter eines deutschen Unternehmens wegen eines unzureichenden Compliance-Systems zur Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt. Dabei ging es im Kern um die Einrichtung sogenannter „schwarzer Kassen“, aus denen Korruptionszahlungen geleistet wurden. Das Gericht hat eine Verantwortung des Ex-Vorstands bejaht, obwohl dieser kein Wissen über die Etablierung des Systems hatte. Denn der Vorstand müsse dafür Sorge tragen, dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetze verletzt werden. Den Vorstand treffe eine allgemeine Überwachungspflicht. Es müsse ein Überwachungssystem installiert werden, das verhindert, dass derartige Gesetzesverstöße stattfinden.
LG München I, Urteil vom 10.12.2013, Az.: 5 HKO 1387/10
Beraterhinweis: Die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems ist zwingend, um straf- und zivilrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.