Vertrauen Sie auf die Spitzenqualität der Rechtsanwaltskanzlei WEIMER I BORK.
Ihrer Kanzlei für Medizin-, Arbeits- & Strafrecht.
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Die steten Veränderungen im gesamten Wirtschaftsleben mit wachsendem wirtschaftlichen Druck auf allen Beteiligten, erfordern kreative Lösungen und eine hochspezialisierte Beratung. Die Gesundheitswirtschaft ist dafür ein exemplarisches Beispiel.
Hierbei ist nicht nur ein tiefes Verständnis des Wirtschaftslebens sowie des Gesundheitswesens insgesamt gefragt, sondern auch ein fundiertes Wissen auf dem Gebiet des Strafrechts, um die strafrechtlichen Risiken bei aller Kreativität nicht aus dem Auge zu verlieren.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns auf die Rechtsgebiete Medizin-, Arbeits- & Strafrecht konzentriert und treiben diese Spezialisierung konsequent voran.
authentisch | anspruchsvoll | professionell
Unser Fachanwalt für Medizinrecht, z. B. in unserer Kanzlei Weimer Bork in Bochum, in einigen Fällen auch Anwalt für Gesundheitsrecht genannt, befasst sich mit allen medizinrechtlichen Belangen. Das bedeutet, dass ein solcher Rechtsanwalt besondere Kenntnisse der Medizin mitbringen muss. Um klarzustellen, was das Medizinrecht in Deutschland bedeutet, hier folgende Infos. Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.
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Vertrauen Sie auf die Spitzenqualität der Rechtsanwaltskanzlei WEIMER I BORK.
Ihrer Kanzlei für Medizin-, Arbeits- & Strafrecht.
Unser Anspruch, Ihr Erfolg:
Nicht weniger als gelebte Spitzenqualität!
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WEIMER I BORK gewinnt Monthly Lawyers Legal Award 2016 im Bereich
"Criminal Law & Litigation Law Firm of the Year - Germany“
UND SO KÖNNEN SIE HELFEN:
Mit einem frei wählbaren Betrag können auch Sie, pro geschwommen Kilometer, die
o.g. Spendenaktion unterstützen und Kinderaugen zum Leuchten bringen.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Sie steuerlich
vollumfänglich geltend machen können. Bitte nennen Sie bei der Überweisung im
Spendenzweck den Namen des Athleten den Sie unterstützen möchten.
Eine Spendenquittung (SPQ) kann nur ausgestellt werden, wenn die Überweisung
eingegangen und der Spendenbetrag mind. 10,-€ pro Spender/-in beträgt.
Vergessen Sie bitte nicht Ihre Adresse anzugeben!
Spendenkonto: Be Strong For Kids e.V.
Sparkasse Essen DE 35 3605 0105 0001 7958 97
https://www.paypal.me/bestrongforkids
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WEIMER | BORK
Kanzlei für Medizin- Arbeits- & Strafrecht
Frielinghausstr. 8
44803 Bochum
Tel.: +49 (234) 60 49 11 - 92
Fax: +49 (234) 60 49 11 - 94
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